Corona Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt

+++++ DAS TUN WIR FÜR IHRE UND UNSERE SICHERHEIT  +++++

 

Liebe Gäste, 

 

wir sind sehr positiv gestimmt und freuen uns auf einen tollen Winter, mit Ihnen!

Informationen zu Ihrer Anreise, finden Sie HIER:  Bundesministerium

 

 

 

       BITTE BEACHTEN SIE ALS UNSER HOTELGAST:

  • Gäste müssen bei der Anreise ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung (Gültigkeit: 6 Monate nach der durchgemachten Covid-19-Erkrankung) vorweisen. Bitte beachten Sie: Antigen-Schnelltestes und PCR-Tests werden nicht mehr akzeptiert, es gilt die 2G-Regelung.
  • Während des Aufenthalts müssen Sie für jede Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Gastronomie- und Wellnesseinrichtungen (z.B. Frühstücksbuffet, Restaurant, Wellnessbereich, Sportbereich) einen gültigen 2G-Bescheid (Geimpft oder Genesen) nachweisen.
  • Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (in Beherbergungsbetrieben in sämtlichen Bereichen außerhalb des eigenen Zimmers) ist verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.

Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir Sie hier über all unsere getroffenen Maßnahmen zur

Eindämmung der Covid-19 Pandemie informieren:

  • Unsere MitarbeiterInnen werden bezüglich wichtiger Hygienemaßnahmen und im Kontakt mit Gästen angesichts der aktuellen Lage intensiv geschult.
  • Alle öffentlichen Bereiche sind mit Desinfektionsmitteln ausgestattet und werden laufend gereinigt. Handläufe, Türknäufe, Liftschalter und Metalloberflächen generell werden stündlich desinfiziert. *Soweit möglich, bleiben Türen geöffnet, um Kontakt zu reduzieren.

Gastronomie:

  • Der “Grüne Pass” oder ein anderer Nachweis, dass man geimpft oder genesen ist, muss verpflichtend vorgewiesen werden (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests werden nicht mehr als Zutrittsnachweis akzeptiert. Es gilt die 2G-Regelung). 
  • Kontaktdatenerhebung von Besucherinnen und Besuchern, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten. In den Innen- und Außenbereichen gibt es bis auf weiteres keine Personenbegrenzungen mehr.
  • Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
  • Speisen und Getränke in Lokalen dürfen bis auf weiteres nur im Sitzen konsumiert werden.
  • Aktuell gilt ein generelles Verbot für die Nachtgastronomie inkl. Apres-Ski, für die Stehgastronomie und für den Barbetrieb.

SICHERES SKIGEBIET

UNSERE MASSNAHMEN FÜR IHREN PERFEKTEN SKITAG

 

Die Bundesregierung hat Sicherheitsmaßnahmen präsentiert, um einen sicheren Skibetrieb und eine sichere Wintersaison für unsere Gäste zu gewährleisten.

  2G-Regelung beim Skifahren

  • Für die Inanspruchnahme von Gondeln und Skiliften ist jedenfalls ein gültiger 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorzulegen. Antigen-Schnelltests und PCR-Tests werden als Nachweis zum Skifahren nicht akzeptiert.
  • Die Skitickets (Ein- oder Mehrtagestickets) werden entsprechend dem vorgelegten 2G-Nachweis freigeschalten.
  • In den Gondeln und Skiliften ist eine FFP2-Maske zu tragen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es für Gondeln und Lifte keine Kapazitätsbegrenzungen und Abstandsregelungen mehr

Kulinarik

* Unsere 3 Stüberl bieten genügend Platz für alle Gäste.

So können Sie sich mit genügend Abstand kulinarisch, von uns verwöhnen lassen.

 * Wir bieten Ihnen auch weiterhin unsere genussvolle Halbpension mit Frühstück und 4-Gänge Abendmenü.

Wir bieten Sie, uns bei Ihrer Ankunft, die gewünschte Frühstückzeit mitzuteilen (7.30 - 8.40 oder 8.40 - 10.00)

In diesen Zeitraum bitten wir Sie Ihr Frühstück einzunehmen. Wir versuchen Wartezeiten beim Buffet zu vermeiden! 


Im Falle einer Stornierung:

WAS TUN BEI REISEWARNUNG:

haben Sie die Möglichkeit bis 10 Tage vor Anreise kostenlos zu stornieren - falls die Reisewarnung in den 10 Tagen vor ihrem

Geplanten Reisedatum eintritt, können Sie natürlich auch kostenlos stornieren. Sollten Sie eine Anzahlung getätigt haben, können Sie diese auf Ihren nächsten Urlaub, bei uns im AUSTRIA ALPINHOTEL/AUSTRIA APPART vorverlegen oder Sie erhalten die Anzahlung in Gutscheinform Retour!

STORNO - BEDINGUNGEN 

 

Stornieren Sie Ihr fix gebuchtes Zimmer fallen Stornokosten abhängig vom Stornierungszeitpunkt an:

Bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

bei Stornierungen weniger als 4 Wochen vor der Anreise stellt der Beherberger dem Vertragspartner 50% vom gebuchten Arrangement in Rechnung.

bis 2 Wochen vor Anreise und bei Nichtinanspruchnahme: 100 % vom gebuchten Arrangement

bei vorzeitiger Abreise werden 100 % des gebuchten Arrangements verrechnet

Sollte bereits eine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese bei der Stornorechnung in Abzug gebracht.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Prämie berechnen und buchen über die Europäische Reiseversicherung. http://start.europaeische.at/hsp?AGN=10022909

Stornierungen müssen schriftlich bekannt gegeben werden.

Schreibfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten

 


OBERTAUERN

BEI UNS IST SELBSTVERSTÄNDLICH, WAS FÜR ANDERE AUßERGEWÖHNLICH IST

In Zeiten, in denen wir größten Wert auf Sicherheit und Abstand legen, sehnen wir uns dennoch nach Freiheit, Unbeschwertheit, Ruhe, Entspannung. Das gilt auch für den Winterurlaub,

bei dem vor allem eines von enormer Bedeutung ist: „Schnee“.

 

 Informationen zu: "mit Sicherheit in den Winterurlaub" finden Sie auf

unserer Tourismus-Büro Seite: https://www.obertauern.com/service-info/mit-sicherheit-in-den-winterurlaub.html

 

Wir empfehlen Ihnen unsere Versicherung, „safety first“ und so sind auch Stornofälle in Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung aktuell gedeckt. Buchen Sie stress- und risikofrei Ihren Urlaub bei uns im AUSTRIA ALPINHOTEL / APPART!

„Hotelstorno Premium“ (europ. Reiseschutzvers.) deckt im Falle, dass Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen:

*weil eine erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder Sie auf COVID-19 getestet wurde, ohne Symptome zu zeigen.

*weil Sie an COVID-19 Symptomen erkrankt sind.

*weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.

*weil ein naher Angehöriger im gemeinsamem Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen. 

Hier finden Sie weitere Infos:

DEUTSCH    /     ENGLISCH